Der in den Stammlanden Trigardons tobende Bürgerkrieg sowie die fortdauernde Willkürherrschaft des vogelfreien Emendon anh Erlenfels unter dem zu Unrecht geführten Titel „Hochfürst“ bewegten den Kronrat Yddlands dazu, im Windmond 13 n.B. zu den Gerichtstagen zu Eschenweiler eine Erklärung zur Lossagung Yddlands von der Hochfürstenkrone zu proklamieren.
Die Erklärung im Namen des Markgrafen und der Markgräfin, der Barone sowie der Ritter Yddlands legt die Gründe für diese unkonventionelle Entscheidung dar. Yddland bekennt sich in der Erklärung zudem erneut zum tiefen und demütigen Glauben an die Sieben Großen und Herrlichen Götter.
Das Freie Fürstentum Yddland wurde vorerst weiter durch Markgraf Tassilo von Yddland regiert. Dieser behielt bis zur letzten Lehensreform den Titel des Markgrafen bei. Seine Gattin Nirhal von Yddland stand dem souveränen Herrscher zur Seite, nimmt jedoch selbst keinen Einfluss auf die Staatsgeschäfte.
Im Jahre 18 n.B. wurde Tassilo II., Sohn von Tassilo I. von Yddland, zum Fürsten Yddlands gekrönt. Die höchste Würde des Freien Fürstentums Yddland ist damit nun wieder durch einen Souverän besetzt. Bis zur Volljährigkeit des Knaben werden die Amtsgeschäfte durch seinen Prinzregenten Tassilo I. ausgeübt.