Heute ist der 19. Lenzmond 26 n.B.

Die yddländische Ritterschaft: Eine Erziehung für Ehre und Ruhm

Knappe ist auf Yddland der generelle Name eines jungen Adeligen, der bei einem Ritter das Waffenhandwerk erlernt aber noch nicht zum Ritter geschlagen wurde.In Ausnahmefällen wurden auch Bürgerliche in den Stand eines Knappen getreten, was jedoch eines namhaften Fürsprechers bedarf.

Die Ausbildung

Bereits mit jungen Jahren werden die Knaben von ihren Müttern im siebenfaltigen Glauben erzogen.

Wenn sie dem Kindesalter entwachsen sind, tritt dann der Vater oder ein Geistlicher dem Unterricht bei. Bei diesem erlernen sie höfische Umgangsformen und körperliche Ertüchtigung und seltener auch das Lesen, Schreiben und Rechnen.

Zudem hat ein adeliger Junge jeden Tag mehrere Stunden im Sattel zu sitzen, denn er muss lernen, sein Pferd mit nur einer Hand zu führen, wenn er später im Kampf Lanze, Schwert oder Kriegshammer tragen will.

Nach einigen Jahren werden die Jungen dann als Pagen zur weiteren Erziehung an den Hof eines Adeligen gegeben, etwa eines Barons oder Ritters, in seltenen Fällen auch an den Markgrafenhof.

Gemeinsam mit anderen Jungen erlernt der Page hier das Waffenhandwerk und sie machen sich mit der höfischen Zucht vertraut. In dieser Ausbildungszeit wird der Schwertkampf zunächst nur mit hölzernen Waffen geübt.

Nach einigen Jahren der Pagenausbildung, werden jene, die sich besonders hervorgetan haben, zu Knappen ernannt bzw. getreten und in den Dienst eines Ritters gestellt.

Im Dienste eines Ritters bekommen die Knappen ihren letzten Schliff. Bei den meisten yddländischen Rittern sind die Tugenden der Ritterschaft sehr ausgeprägt, so dass die Knappen diese von ihrem Herrn mitgegeben bekommen. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass manche Ritter bestimmten Tugenden mehr zugetan sind als anderen.

Der Knappe muss sich nicht nur mit den ritterlichen Verhaltensregeln vertraut machen, sondern auch den Körper kräftigen und sich im Kampf mit Lanze, Schwert, Dolch und Fäusten üben. Ebenfalls zur Ausbildung gehörten Jagen, Schwimmen und manchmal sogar eine Ausbildung in Musik und Dichtkunst.

Des Weiteren hat ein jeder Knappe die Regeln des Fehderechts zu beherrschen. Eine Unterscheidung zwischen einem Ehrenduell oder einem Kampf auf Leben und Tod ist eine Ausbildung, die es nicht zu versäumen gilt. Dennoch hat der Knappe bis zu seinem Ritterschlag nicht das Recht, einen Handschuh zu werfen.

Ein Knappe steht in der Öffentlichkeit stets an der Seite seines Herrn. Er begleitet ihn bei Kampfhandlungen und darf abhängig von seiner Erfahrung auch an Kämpfen teilnehmen. Er hilft dem Ritter in Rüstung und Sattel und trägt bei Bedarf seinen Helm und sein Schild.

Ein wohlerzogener Knappe beherrscht zudem das Tanzen, die guten Manieren und verschiedene Brettspiele.

Im Gefecht ist der Knappe stets in der Nähe seines Herrn, um ihm Hilfe zu leisten, wenn er verwundet wird, ihm eine andere Waffe zu reichen oder die gemachten Gefangenen in Verwahrung zu nehmen.

Den Unterhalt für die kostspielige Ausbildung mit Pferd und Waffen erhält der Knappe von seinem Vater oder von seinem Dienstherrn.

Wenn der Knappe nun die notwendige Reife und Verantwortung bewiesen hat, die ritterlichen Tugenden beherrscht und sich im Kampf mit anderen Rittern messen kann, erfolgt die lang erwartete Schwertleite.

Dieser Handlung gehen ein eintägiges Fasten, das Beten eine Nacht lang alleine im Büßergewand sowie ein Siebenfaltiger Götterdienst voran.

Zur Zeremonie gehört weiter, dass zwei Ritter die edle Herkunft, die Siebenfaltigkeit und die Fähigkeit des Knappen, seine künftigen Pflichten erfüllen zu können, bezeugen.

Die Schwertleite besteht darin, dass der Knappe gerüstet - ohne Helm, Schwert und Schild - zwischen seinen Zeugen niederkniet und auf die Heilige Schrift schwört, jederzeit die Ritterplichten zu erfüllen. Wenn er sich als würdig erwiesen hat, erteilt der Markgraf ihm die Schwertleite.

Danach erhält der neue Ritter Schwert, Helm, Schild und Ritterbrief ausgehändigt.

Der Rittereid

  1. Ich gelobe, die Gemeinschaft des Riacommon zu schützen und mich an ihre Gebote zu halten.
  2. Ich gelobe, die Schwachen zu verteidigen und allen gegenüber mildtätig und großzügig zu sein.
  3. Ich gelobe, mein Vaterland Yddland zu lieben.
  4. Ich gelobe, mich mutig jedem Kampf zu stellen und nie vor einem Feind zu fliehen.
  5. Ich gelobe, meine Pflichten dem Lehnsherrn gegenüber zu erfüllen, sofern sie nicht gegen die Gebote der Sieben verstoßen.
  6. Ich gelobe, niemals zu lügen und zu meinem gegebenen Wort zu stehen.
  7. Ich gelobe, immer für das Recht und gegen Ungerechtigkeit und Böses zu kämpfen.
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