Heute ist der 19. Lenzmond 26 n.B.

Wir, Tassilo, der erste Unseres Namens, durch der Sieben Großen und Herrlichen Götter Gnaden Markgraf des Freien Fürstentums Yddland und seiner Festlandbesitzungen Korjak, Tarnow und Orkenstein-Süd, Ritter zu Iconess und Bewahrer des Rechten Glaubens des Riacommon, verordnen auf Grund des § 16 Ius Bellum Buch IV des Lex Patria Iddlandia des Freien Fürstentums Yddland im Namen der Götter, des Adels und des Volkes, was nun folgt:

Der durch die Sieben Großen und Herrlichen Götter gegebene Anspruch auf das Land Unserer Vorväter und das Heilige Land Unseres verstorbenen Landesherren Berard I, Fürst von Yddland, die Insel Sturmfels vor der Küste Korjaks, von der unser Landesvater einst aufbrach, Yddland zu befreien und zu beherrschen, wurde Uns durch die kriegerischen Umtriebe des Heinrich von Löwenstern, König von Normont, geraubt und verwehrt.

Doch wer Uns unter Waffen verwehrt, was seit alters und durch die Bestimmung der Sieben Großen und Herrlichen Götter Unser Eigentum ist, dem bringen wir in gerechtem Zorn den Krieg.

Denn diejenigen, die nicht nach dem handeln, was die Sieben Großen und Herrlichen Götter Uns gewiesen haben, sind die, die Unrecht tun!

Und wenn ein König in jemandes Haus trinkt und von jemandes Tisch isst und unter jemandes Dach schläft und dort jemandem Unrecht tut, so soll er die doppelte Strafe büßen!

Aus diesem Grund sehen Wir Uns in die Notwendigkeit versetzt, selbst für die Wahrung Unserer Rechte und Interessen Sorge zu tragen und rufen so das Volk Yddlands und seiner Festlandbesitzungen zu den Waffen, um zurück zu erobern, was von Rechts wegen und durch die Bestimmung der Sieben Großen und Herrlichen Götter Unser ist.

Mit Vertrauen in Unsere Infanterie und Unsere Seestreitmacht und mit der grenzenlosen Entschlossenheit Unseres Volkes und den Sieben Großen und Herrlichen Göttern werden Wir den unausweichlichen Triumph erreichen.

Das Freie Fürstentum Yddland betrachtet sich daher von diesem Augenblicke an bis zur Übergabe der Insel Sturmfels in den Schoß seiner rechtmäßigen Mutter, Yddland, als im Kriegszustande mit dem Königreich Normont befindlich!

Das gesamte Reichsgebiet des Freien Fürstentums Yddland, die Baronien Moosgrund, Alsân und Norderforst und die Festlandbesitzungen Korjak, Tarnow und Orkenstein-Süd sind hierdurch in den Kriegszustand versetzt.

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und Markgräflichen Insiegel.

Gegeben Burg Gelblich, den 16. Eismond 15 n.B.

Tassilo von Yddland

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