§34 Inkrafttreten
- Dieses Gesetzt tritt mit seiner Siegelung durch den Fürsten in Kraft.
- Alle vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährten Privilegien und Ämter werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes widerrufen. Dies betrifft insbesondere das Amt des Hofmagiers, die Titel der Arkanen Kommissare, die Titel der Arkanen Ermittler sowie sämtliche Dispense, die arkanes Wirken regelten