Auf Yddland ist die Dispens-Kultur weit ausgeprägt. Das Lex Patria Iddlandia regelt eine Vielzahl von Fällen, in denen eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis erforderlich ist.
Dies sind beispielsweise das Schmieden einer Waffe sowie der Handel mit selbigen. Auch das Tragen von Waffen erfordert einen Dispens, für den Adel jedoch erst ab einer bestimmten Kategorie. Auch bewaffnete Einheiten benötigen einen Dispens zum Tragen einer Waffe im Dienst.
Diese Dispense sind durch den Markgrafen von Yddland oder die Barone von Moosgrund, Alsân oder Norderforst auszustellen.
Auch das Sammeln von mehr als zwanzig lehensfremden Bewaffneten erfordert einen Dispens. Dieser ist zu erteilen durch den Lehensherren.
Eine besonders streng reglementierte Form des Dispenses ist die Erlaubnis zum Wirken von Magie. Diese Dispense sind örtlich, zeitlich sowie vom Wirkungsgebiet der Magie her zu beschränken und werden regelmäßig vom Arkanen Kommissariat ausgestellt.
Das Lex Patria Iddlandia sieht zum Teil harte Strafen für die oben genannten Handlungen ohne entsprechenden Dispens vor. Das gesetzwidrige Ausstellen eines Dispens fällt unter Betrug und ist ebenfalls zu ahnden.